Alle Rechte bei der Firma Frank Müller GmbH Schalungsplatz © 2014 powered by Fa. Multimedi@-Point Ludwigshafen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote, sowie Kauf-, Werkverträge
und sonstige Rechtsgeschäfte mit uns, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
2.
Es gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der weiteren Klauseln hiervon unberührt.
§ 2 Angebote, Lieferfristen
1.
Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger, sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche
Lieferfristen schriftlich zusagen.
3.
Es gelten unsere am Liefertag gültigen Preislisten. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns
schriftlich zugesagt werden.
4.
Proben, Muster und Ausstellungsware gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und
Farbe.
5.
Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen und sonstige
Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für
Angaben des Herstellers. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
§ 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
1.
Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort, bei Anlieferung und Rücklieferung trägt der Kunde die
Gefahr. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die Kosten.
2.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit
schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare
Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den
Kunden zu erfolgen. Wartezeiten müssen wir dem Kunden in Rechnung stellen.
3.
Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der
Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
4.
Die Ware reist branchenüblich verpackt. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.
5.
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden zu seinen Lasten und auf seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu
erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen
müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel
festgelegt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf
Verlangen an uns abzutreten.
6.
Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen
usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
7.
Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind
Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Zahlung
1.
Die Zahlung erfolgt innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden
2% Skonto gewährt. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und ggfs. nach Abzug von Rabatten.
2.
Der auf der Rechnung ausgedruckte Fälligkeitstermin gilt als zwischen den Parteien vereinbarte kalendermäßige
Bestimmung der Zahlung.
3.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest,
sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen; alle offenstehenden – auch
gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener
Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Kaufpreisforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Gegenforderung unstrittig oder rechtskräftig ist.
5.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigshafen / Rhein. Im Mahnverfahren ist das Amtsgericht Ludwigshafen
vereinbart.
§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1.
Mängelrügen sind schriftlich innerhalb fünf Tagen nach Wareneingang zu erheben. Eine Mängelrüge verfällt, wenn
die Verarbeitung nicht sofort bei Feststellung des Mangels eingestellt wird. Qualitätsbeanstandungen durch den
Käufer muss ein Muster beigefügt werden. Liegt ein Sachmangel vor, so leistet der Verkäufer Ersatz in mangelfreier
Ware. Farbabweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, so kann der Käufer
mindern. Wandlung ist nur möglich, wenn die Ware unbrauchbar ist. Alle weiteren Ansprüche einschließlich
Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz evtl. Folgeschadens sind ausgeschlossen, es sei denn, dass
auf Seiten des Verkäufers Vorsatz vorliegt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers sind in der Höhe nach
auf den Geldbetrag beschränkt, der auf die verbrauchten Warenmengen entfällt bzw. ihr gleichkommt.
2.
Wenn der Verkäufer eine Mängelrüge schriftlich zurückgewiesen hat, ist die gerichtliche Geltendmachung des
Mangels durch den Käufer nach Ablauf von einem Monat ausgeschlossen. Die Klage muss innerhalb dieser Frist
zugestellt sein. Mangelermittlungskosten bei unbegründeten Mängelrügen werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
3.
Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt nicht der Mängelrüge.
4.
Soweit vom Verkäufer anwendungstechnische Beratung oder Richtrezepturen bzw. Gebrauchsanweisungen
gegeben werden, erfolgen diese Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung für Schäden jeder Art wird
ausgeschlossen.
§ 6 Rücksendung
1.
Von uns gelieferte Waren werden nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung
zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird mit mindestens 15 % für Unkostenanteil gutgeschrieben. Eine
Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist
ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalte
1.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer – einschließlich des
Kontokorrentsaldos – Eigentum des Verkäufers. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußert und verarbeitet werden. Wird sie weiterveräußert und weiterverarbeitet, so steht die daraus
entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung bis zur Höhe der Gesamtforderung des Verkäufers zum Zeitpunkt
ihrer Entstehung dem Verkäufer zu. Der Käufer tritt schon jetzt diese künftige Kaufpreis- oder Werklohnforderung an
den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherungen die Lieferungsforderungen
insgesamt um mehr als 25 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung
verpflichtet. Der Schuldner ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen
Forderungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Verkäufers, einzuziehen und an den Verkäufer abzuführen.
Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Bestand und die evtl. Weiterveräußerung der
Ware zu erteilen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten Ware sind untersagt. Von
evtl. Fremdpfändungen ist uns Mitteilung zu machen. Unsere Rechte erlöschen, bei Bezahlung aller unserer
Forderungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren zu verarbeiten, wenn die Forderungsabtretung nach dieser
Ziffer von seinem Auftraggeber nicht anerkannt wird.
§ 8 Mietbedingungen
1.
Unsere Angebote sind freibleibend, die Preise verstehen sich ab Werk. Der Mieter übernimmt die Transportgefahr.
Es werden Stücklisten (Lieferscheine) über Mietteile mitgeliefert, die als Grundlage für die Rücklieferung dienen. Die
Durchschriften abgezeichnet von autorisiertem Personal, sollten uns innerhalb von 2 Tagen zugestellt werden.
Ansonsten sind alle Ansprüche auf Mengen- und Qualitätsreklamationen ausgeschlossen.
2.
Die Schalungen und Gerüste sind so auszubilden, dass beim Betonieren nur geringfügige Verformungen und
Setzungen auftreten. Hierfür kann ein statischer Nachweis (Prüfgebühren bauseits) oder eine Typenprüfung, soweit
vorhanden, geliefert werden. Für Schalungen und Gerüste gelten die einschlägigen DIN-Normen und die UVV-
Bestimmungen.
3.
Falls nicht anders erwähnt, werden gebrauchte Schalungsteile geliefert. Qualität der Mietschalung in Anlehnung an
GSV-Richtlinie „Qualitätskriterien von Mietschalungen“. Für die Ergebnisse von Betonflächen wird keinerlei Haftung
übernommen.
4.
Unser Mietmaterial darf an Dritte weder weitervermietet, noch weiterverliehen werden. Der Vermieter hat das Recht
auf fristlose Kündigung des Vertrages, wenn der Mieter
o
mit der Zahlung einer vollen Monatsmiete länger als 14 Tage im Verzug ist
o
wenn Zahlungsmittel zu Protest gehen
o
wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird
o
wenn das Mietmaterial vom Mieter trotz Abmahnung nicht sachgemäß oder nicht den Vorschriften
entsprechend eingesetzt oder gepflegt wird
5.
Die Instandhaltungspflicht liegt beim Mieter. Der Mieter haftet auch für Feuer-, Wasser- und witterungsbedingte
Schäden, sowie für Diebstahl. Übergebene Schalungspläne an den Mieter sind von diesem auf ihre Richtigkeit zu
prüfen, der Mieter übernimmt die Haftung für deren Einsätze.
6.
Für alle Art von Schäden, die durch den Einsatz des Mietmaterials entstehen, wird durch den Vermieter keinerlei
Haftung übernommen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial vollzählig, im ursprünglichen Zustand, gereinigt,
nach Abmessung und Artikel gebündelt, palettiert und zur Entladung mit Stapler geeignet auf eigene Kosten und
Gefahr zurückzuliefern. Allen Rück-
7.
lieferungen sind Lieferscheine beizulegen. Auf Wunsch des Mieters kann für die Rücklieferung ein Spediteur
beauftragt werden; in diesem Fall gelten voll umfänglich dessen AGB. Die vollständige Rückgabe des Mietmaterials
ist durch den Mieter zu beweisen.
8.
Die Mindestmietdauer beträgt 30 Kalendertage (1 Monat), sie beginnt mit dem Tag der Verladung und endet mit dem
eintreffen in unserem Lager. Die Mietrechnungen sind mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen fällig, ein Skontoabzug ist
nicht möglich.
9.
Der Transport unserer Mietschalungen erfolgt in Gitterboxen, Barellen o. ä., welche für den Rücktransport wieder
verwendet werden müssen. Für das Transportmaterial erheben wir eine Nutzungsgebühr (Miete). Nicht
zurückgelieferte, oder irreparable Materialien werden dem Mieter mit 85% vom aktuellen Neupreis
(Herstellermietpreisliste) berechnet. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt das Material in der Miete.
§ 9 Fristen und Termine
1.
Lieferfristen gelten nur annähernd. Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Fälle höherer Gewalt oder sonstige Behinderungen, z. B. Arbeitsniederlegung, Streik,
Aussperrung, staatliche Verbote, Energie- u. Transportschwierigkeiten sowie Betriebsstörungen etc. verlängern die
Fristen und verschieben die Termine entsprechend ihren Auswirkungen. Ansprüche auf Ersatz des
Verzögerungsschadens wegen Verzuges sind ausgeschlossen.
§ 10 Transporte
1.
Wird die Firma Frank Müller GmbH vom Mieter im Namen des Mieters beauftragt, eine Spedition für Transporte
jeder Art zu beauftragen, gilt folgendes: Der Transportvertrag wird direkt zwischen dem Auftraggeber (Mieter) und
der Spedition geschlossen. Die Firma Frank Müller GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Spedition zu akzeptieren. Für die Vermittlung ist die Frank Müller GmbH berechtigt, ihre Auslagen sowie eine
Vermittlungsprovision zu erheben. Die Firma Frank Müller GmbH haftet in diesem Vertragsverhältnis nicht,
insbesondere nicht für die Einhaltung von Liefer-. und Abholterminen, sowie für Schäden und Verluste am
transportierten Material.
Frank Müller GmbH